Prostitutionsgesetz und Verordnung für Escorts und Sexarbeitende in Genf

Prostitutionsgesetz und Verordnung für Escorts und Sexarbeitende in Genf

Prostitutionsgesetz und Vorschriften für Escorts und Sexarbeitende in Genf: selbstständige Escort, Betreiber/in eines Massagesalons, Cabaret-Tänzerinnen oder Escort mit Hausbesuchen.
Gemäss dem Prostitutionsgesetz (LProst) der Republik und des Kantons Genf muss jede Person, die der Prostitution nachgeht, volljährig sein (über 18 Jahre).
Um den gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Genf zu entsprechen, muss jede im Sexgewerbe tätige Person in Genf, sei es als Escort oder als Betreiber/in eines Massagesalons oder einer Escort-Agentur, persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen, um sich registrieren zu lassen.
Escortpersonen müssen sich anmelden und einen Termin bei der Groupe Prostitution der Brigade zur Bekämpfung des Menschenhandels und der illegalen Prostitution (BTPI) vereinbaren, um sich registrieren zu lassen.
Jede spätere Änderung der Situation im Bereich der Sexarbeit muss so schnell wie möglich der Sittenpolizei gemeldet werden. Sie können diese unter folgender Adresse kontaktieren:
BTPI
Groupe Prostitution
Boulevard Carl-Vogt 17-19
1205 Genf
Tel.: 022 427 71 40
[email protected]
Die zuständigen Behörden können jederzeit im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse und nötigenfalls unter Anwendung von Zwang unangekündigte Kontrollen der Ausweispapiere der Personen, aller Unterlagen der Escort-Agenturen, sämtlicher Räumlichkeiten der Massagesalons sowie der Identität der anwesenden Personen durchführen.
Konsultieren Sie das Prostitutionsgesetz des Kantons Genf, um mehr zu erfahren:
https://www.ge.ch/legislation/rsg/f/s/rsg_I2_49.html

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